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Es gibt eine ganze Reihe von Waren welche eine Schräglage nicht vertragen jedoch der Knick in der Ladeauffahrt kein Problem darstellt. Als Beispiele seinen hier die Teiglinge der Bäckereien genannt, weil die zusammenkleben und unbrauchbar werden wenn diese verrutschen wenn zu steile Rampen verwendet werden. Und auch beim der Party-Service besteht diese Rutschgefahr. Da werden ja meist fertig garnierte Teller und Platten transportiert. Auch kopflastiges, hohes Transportgut kann bei einer zu steilen Rampe zu kippen drohen.
Dagegen ist eine steilere Ladeauffahrt für ein Quad oder eine Enduro kein Problem. Bei einem Sackwagen spielt da dann auch nur das Gewicht der Ladung eine Rolle wobei allerdings zu bedenken ist, dass man auf einer steileren Rampe leichter ausrutschen kann.
Beim Behindertentransport ist da besondere Vorsicht geboten weil der Rollstuhl, samt Insassen, nach hinten weg kippen kann wenn die Rollstuhl - Rampe zu stark geneigt ist. Insbesondere wenn der Rolli - Fahrer rückwärts fahrend bremst.
Der zu überwindende Höhenunterschied wird durch die Ladekantenhöhe (Maß A) des Fahrzeuges vorgegeben. Also der Abstand von der Ladeflächen-Boden-Oberkannte bis zur Straße.
Welche Rampenneigung maximal möglich ist gibt uns das kritischste Transportgut vor. (Maß P)
Hieraus resultiert die zu verwendende Rampenlänge. (Maß L)

Das lässt sich ausrechnen mit der Formel

Wobei P° die Rampenneigung in Bogenrad angibt. Also den spitzen Winkel zwischen C und L.
Da wir weder das Maß C noch das Maß L kennen müssen wir erst das maß C mit der Formel

berechnen.
Wollen wir nun den Neigungswinkel der Rampe in den geläufigeren Prozentangaben ausdrücken so rechnen wir den Steigungswinkel P° in Prozentangaben (P%) um.

Zur Erinnerung:
20 % Steigung bedeutet 20 cm Höhengewinn auf 100 cm, also einen Meter Länge.
Damit Sie nicht so viel rechen müssen haben wir die geläufigsten Werte der Rampenneigungen auf einer Tabelle zusammengefasst
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